Martin Henkel

Falschinformation von linker MdL Müller bezüglich Windpark W4 in STZ und FW

CDU/FDP-Kreistagsfraktion nimmt hierzu deutlich Stellung

In der Lokalausgabe Bad Salzungen / Rhönkurier der Südthüringer Zeitung sowie Freies Wort vom 15.08.2019 sagt die linke MdL Frau Müller, dass mit dem „Aktionsplan Wald 2030“ der Landesregierung das Windvorranggebiet W4 zwischen Stadtlengsfeld und Bad Salzungen vor dem „Aus“ stünde. Die CDU/FDP-Kreistagsfraktion würde dies ausdrücklich begrüßen. Doch leider sieht die Realität anders aus. Es ist vielmehr zu befürchten, dass Rot-Rot-Grün die teils katastrophalen Zustände in Thüringens Wäldern nutzt, um das Ideologieprojekt Windkraft im Wald durchzupeitschen" übt Fraktionsvorsitzender Martin Henkel deutliche Kritik.

Der Aktionsplan sieht vor, dass die Planungsgemeinschaften vorrangig Kalamitätsflächen, also Waldbestände mit hohen Waldschäden, auf ihre Eignung bezüglich Windkraft prüfen. Da große Teile des Waldes in Thüringen bereits hohe Schäden aufweisen, könnte hierdurch ein massiver Druck zur Ausweisung von Windvorranggebieten auf diesen Flächen entstehen. Im Bezug auf W4 ist es geradezu grotesk, wenn Frau Müller erklärt, dass W4 damit vom Tisch wäre. Denn gerade die beiden großen Flächeneigentümer, zu denen auch Thüringen Forst gehört, begründeten die Notwendigkeit der Anlagen damit, durch die Windkraftanlagen Geld zu generieren, um die Kalamitätsschäden auf den genannten Flächen beseitigen zu können.

An den gesetzlichen Grundlagen, nach denen die Planungsgemeinschaften ihre Arbeit umsetzen müssen, hat sich nichts geändert. Damit sind die Planungsgemeinschaften auch weiterhin gezwungen, das 1-Prozent-Flächenziel der Rot-Rot-Grünen Landesregierung umzusetzen. Dieses Ziel wurde durch Rot-Rot-Grün, wider besseres Wissen und gegen den Widerstand der CDU-Landtagsfraktion, als Teil des Klimagesetzes im Jahr 2018 nochmals zusätzlich als Gesetz fixiert.

Für den Bereich der Planungsgemeinschaft Südwestthüringen bedeutet dies, dass sieben mal soviel Anlagenfläche ausgewiesen werden müsste als bisher. Dies ist völlig illusorisch. Das 1-Prozent-Flächenziel ist gerade in der Region Südwestthüringen nicht umsetzbar. Hier müssen die gesetzlichen Vorgaben der Realität angepasst werden.

In der aktuellen Situation der Thüringer Wälder ist der weitere Zubau von Windkraftanlagen im Wald unverantwortlich. Deshalb hat die CDU-Landtagsfraktion am 14.06.2019 einen Antrag zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes eingebracht, der das Verbot der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald vorsieht. Damit wäre W4 tatsächlich vom Tisch.

Die CDU/FDP-Kreistagsfraktion appelliert an alle Mitglieder des Thüringer Landtags, diesen Antrag zu unterstützen. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sie nicht ideologisiert und nicht gegen den Willen der Bürger umgesetzt wird. Augenmaß und Vernunft sind das Gebot der Stunde. Der ländliche Raum darf nicht zum Verlierer der Energiewende werden.