Martin Henkel

Martin Henkel: "Den Lippenbekenntnissen zu W4 von Bodo Ramelow und MdL Müller müssen Taten folgen!"

Martin Henkel: "Den Lippenbekenntnissen zu W4 von Bodo Ramelow und MdL Müller müssen Taten folgen!"

In den vergangenen Tagen haben sich die beiden Linken-Politiker Bodo Ramelow und Anja Müller dahingehend geäußert, dass W4 (geplanter Windpark bei Stadtlengsfeld) durch den Aktionsplan Wald 2030 „vor dem Aus stünde“ bzw. „Dann vermute ich, wird das Windvorranggebiet bei Stadtlengsfeld nicht mehr infrage kommen“.

Der Vorsitzende der Kreistagsfraktion Martin Henkel dazu:

Den Lippenbekenntnissen zu W4 von Bodo Ramelow und MdL Müller müssen Taten folgen! Die CDU/FDP-Kreistagsfraktion würde dies ausdrücklich begrüßen und fordert deshalb Herrn Ramelow und Frau Müller auf, dem Antrag der CDU-Landtagsfraktion zur Änderung des Waldgesetzes mit dem Ziel des Verbots von Windkraftanlagen im Wald zuzustimmen.

Dies ist notwendig, um W4 sicher zu verhindern. Denn der von den Linken zitierte Aktionsplan Wald 2030 besagt lediglich, dass bei der Schaffung von Flächen für Windkraft im Wald bestehende Planungen durch die Regionalen Planungsgemeinschaften daraufhin zu überprüfen sind, dass Kalamitätsflächen erschlossen werden.

Die gesetzlichen Vorgaben, mit denen die Planungsgemeinschaften zur Ausweisung von Windenergievorrangflächen gezwungen werden, ändern sich jedoch nicht. Als bindendes Planungsinstrument gilt hierbei der „Thüringer Windenergieerlass“ aus dem Jahr 2016. Verstärkt werden dessen Zielsetzungen durch die Regelungen des Thüringer Klima-Gesetzes (ThürKlimaG). Für die Nutzung von Windenergie wird dort in § 4 Abs.2 ThürKlimaG ausdrücklich die Bereitstellung von 1 Prozent der Landesfläche verbindlich festgelegt. Hiermit wird das bereits im Rot-Rot-Grünen Koalitionsvertrag im Jahr 2014 und dem „Thüringer Windenergieerlass“ aus dem Jahr 2016 angestrebte 1-Prozent-Flächenziel verfestigt und in Gesetzesform gehämmert.

Sowohl der Thüringer Windenergieerlass, als auch das ThürKlimaG stehen rechtlich über dem Aktionsplan Wald 2030. Der Aktionsplan Wald besitzt keine Gesetzeskraft. Er hat vielmehr den Charakter einer Willensbekundung. Zu deren Umsetzung sind Gesetzesänderungen erforderlich. Folgerichtig werden im Aktionsplan Wald auch einige notwendige Gesetzesänderungen konkret angesprochen, jedoch nicht solche, die für Korrekturen bei Windkraft im Wald notwendig wären.

Es ist höchst unseriös, wenn nun Politiker der Linken die Verantwortung auf die kommunalen Gebietskörperschaften und die Planungsgemeinschaften abschieben wollen, jedoch an den Rahmenbedingungen nichts ändern.

In den vergangenen vier Jahren wurden Anträge der CDU-Landtagsfraktion, welche einen maßvollen Umgang bei der Errichtung von Windkraftanlagen verfolgten, durch die Rot-Rot-Grüne Landtagsmehrheit abgelehnt. Die Energiewende kann aber nur gelingen, wenn sie von einer breiten Mehrheit getragen wird und die Akzeptanz der Bürger findet. Dazu ist Augenmaß notwendig!

Viele Menschen in unserem Land machen sich große Sorgen und halten unter den aktuellen katastrophalen Zuständen unserer Wälder einen weiteren Zubau von Windkraft im Wald für nicht verantwortbar. Umso wichtiger wäre es, wenn noch vor der Landtagswahl, eine breite Mehrheit im Landtag diese Sorge der Bürger ernst nimmt und durch eine Änderung des Waldgesetzes den Verbau unserer Wälder mit Windkraft stoppt. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass auch die Bürgerinitiative gegen den Windpark W4 mit ihrem Bürgerprotest weiterhin engagiert den Druck gegenüber den politischen Entscheidungsträgern im Thüringer Landtag aufrecht erhält.