KPV für Anhebung der steuerlichen Freigrenzen bei Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche kommunale Mandatsträger

KPV für Anhebung der steuerlichen Freigrenzen bei Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche kommunale Mandatsträger

KPV möchte kommunales Ehrenamt attraktiver machen

KPV-Landesvorsitzender Jörg Kellner: „Mit einer Anhebung der steuerlichen Freigrenzen bei der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche kommunale Mandatsträger soll spürbar und unkompliziert die Attraktivität und gesellschaftliche Anerkennung für dieses ehrenamtliche Engagement erhöht werden.“

Auf der Bundesdelegiertenversammlung der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) der CDU/CSU Deutschlands am 18./19. November 2022 in Bochum folgten die Delegierten einstimmig einem Beschlussantrag der Thüringer KPV, der die Anhebung der steuerlichen Freigrenzen bei den Aufwandsentschädigungen auch für ehrenamtliche kommunale Mandatsträger vorsieht. Dazu beauftragten die Vertreter der kommunalen Familie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, durch eine parlamentarische Initiative im Deutschen Bundestag eine Änderung des Steuerrechts herbeizuführen. „Durch eine steuerfreie Gewährung der Aufwandsentschädigung soll sowohl der Anreiz als auch vor allem die gesellschaftliche Anerkennung für die Ausübung eines ehrenamtlichen kommunalen Mandats erhöht sowie insgesamt die kommunale Selbstverwaltung gestärkt werden“, so der KPV-Landesvorsitzende Jörg Kellner. Zudem begründet er die Thüringer Initiative damit, dass in den letzten Jahren das Interesse in der Bevölkerung an der Wahrnehmung eines ehrenamtlichen kommunalen Mandats in der gesamten Bundesrepublik Deutschland spürbar abgenommen habe. Dies zeige sich auch dadurch, dass es immer schwieriger wird, bei der Aufstellung der Listen für die Kommunalwahlen ausreichend Kandidaten zu finden, so Kellner. Mit der Initiative der Thüringer KPV soll dies leichter werden.